EKR TVöD 2025 Bund/Kommunen
TVöD - Schlichterspruch Grundlage für Einigung
Nach drei erfolglosen, geplanten Runden in der Tarifrunde für Bund und Kommunen kamen die Tarifvertragsparteien am vergangene Wochenende (05./06. April 2025) zur alles entscheidenden Runde wieder in Potsdam zusammen. Der von den Schlichtern nach der dritten Runde ausgearbeitete Kompromiss wurde hierbei neuerlich diskutiert und am Ende auch mit Zustimmung der DVG als Mitgliedsgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion einstimmig gebilligt. Die hiermit erzielte Einigung sieht hierbei insbesondere folgende Tarifentwicklungen vor:
- Anhebung der Tabellenentgelte ab dem 1. April 2025 um 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich, und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent und Anhebung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen und Praktikanten um jeweils 75 €.
- Ab 2026 freiwillige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden mit entsprechender Zulage für die Erhöhungsstunden von bis zu 25 % der jeweiligen Stufe 3 der maßgeblichen Entgeltgruppe.
- Ab 2027 erhalten die Beschäftigten einschließlich der Auszubildenden, dual Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten nach dem
- TVPöD einen zusätzlichen Tag Erholungsurlaub.
- Ab 2026 Im Bereich der Kommunen (insb. TVöD-BT-V) Vereinheitlichung der Jahressonderzahlungen auf 85 Prozent sowie Möglichkeit zur Umwandlung von Teilen der Jahressonderzahlung in bis zu drei freien Tagen.
- Die Vereinbarung steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der Erklärungsfrist zum Widerruf der Tarifeinigung mit Ablauf des 14. Mai 2025.
Weitere Details zu den Verhandlungen und den Ergebnissen finden sich auf der Sonderseite des dbb.